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TESTAMENTSGESTALTUNG

Der Entwurf eines Testaments gehört zu den schwierigsten Aufgaben im Rahmen erbrechtlicher Planung. Dabei sind die Gestaltungsmöglichkeiten außerordentlich vielfältig - die möglichen Fehlerquellen allerdings auch. Dies zeigt sich schon darin, dass eine Vielzahl errichteter Testamente bereits formell fehlerhaft sind.

Die letztwillige Verfügung sollte primär die Wünsche des Mandanten abbilden, ohne jedoch die berechtigten Interessen der Erben gänzlich außer Acht zu lassen. Wem nützt die Gewissheit, seine Vorstellungen durchgesetzt zu haben, wenn sie gegebenenfalls mit Streitigkeiten, langwierigen Verfahren und einer hohen Steuerlast erkauft werden.

Vor diesem Hintergrund sollten auch bereits niedergelegte Testamente regelmäßig überprüft werden. Nur so kann sichergestellt werden, dass ein errichtetes Testament stets den Willen des Mandanten abbildet und auch steuerrechtlichen Veränderungen standhält.